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   LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18   

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https://dejure.org/2018,24991
LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18 (https://dejure.org/2018,24991)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 23.07.2018 - 5 T 66/18 (https://dejure.org/2018,24991)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - 5 T 66/18 (https://dejure.org/2018,24991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschluss der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18
    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 461/10, BeckRS 2012, 04754).

    Die von dem Beschwerdeführer darüber hinaus abgelegte Ausbilderprüfung ist als bloße Zusatzqualifikation der Befähigung zur Ausbildung in dem erlernten Beruf schon ihrer Art nach nicht mit einer Lehre vergleichbar und somit nicht vergütungssteigernd im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 VBVG (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 461/10, BeckRS 2012, 04754).

    Die von dem Beschwerdeführer vorgetragene besondere Lebens- und Berufserfahrung kann grundsätzlich ebenfalls nicht als Quelle für den Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII 461/10, BeckRS 2012, 04754).

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Auszug aus LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18
    Der Beschwerdeführer ist durch die gerichtliche Festsetzung seiner Betreuervergütung auch beschwert, da diese eine Beitreibung des überzahlten Betrages im Wege des Justizbeitreibungsverfahrens nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 JBeitrO vorbereitet (vgl. BGH, Beschluss vom 06.11.2013, Az. XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007).

    Das nachfolgende Verfahren der Justizbeitreibungsordnung lässt keinen Raum für Einwendungen der vorbezeichneten Art, denn es dient lediglich dem Vollzug der Rückforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2015, Az. XII ZB 261/13, FGPrax 2016, 83, 84; BGH, Beschluss vom 06.11.2013; Az. XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007, 1009).

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13

    Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des

    Auszug aus LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18
    Das nachfolgende Verfahren der Justizbeitreibungsordnung lässt keinen Raum für Einwendungen der vorbezeichneten Art, denn es dient lediglich dem Vollzug der Rückforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2015, Az. XII ZB 261/13, FGPrax 2016, 83, 84; BGH, Beschluss vom 06.11.2013; Az. XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007, 1009).

    Denn das vereinfachte Verfahren der Festsetzung der Betreuervergütung hat nach der erkennbaren Intention des Gesetzgebers das Ziel, den Gerichten Aufwand zu ersparen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2015, Az. XII ZB 261/13, FGPrax 2016, 83, 84).

  • OLG Stuttgart, 30.08.2010 - 8 W 312/10

    Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse

    Auszug aus LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18
    Es widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben sich bei der Rückforderung der gezahlten Betreuervergütung gegenüber dem Beschwerdeführer nunmehr darauf zu berufen, dass keine Festsetzungsbeschlüsse ergangen sind, obwohl eine förmliche Festsetzung durch ihn beantragt worden ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.08.2010, Az. 8 W 312/10, BeckRS 2011, 04839 zur alten Rechtslage).
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
    Auszug aus LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18
    Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18
    Nach § 4 Abs. 1 VBVG ist der für die Vergütung eines Berufsbetreuers maßgebliche Stundensatz vom Gesetzgeber nach der Qualifikation des Betreuers in einer typisierenden dreistufigen Skala verbindlich festgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - XII ZB 447/11).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18
    Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).
  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Auszug aus LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18
    Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).
  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
    Ebenso vermittelt eine Ausbildung zum Koch keine besonders nutzbare Kenntnisse für die Führung einer Betreuung ( LG Arnsberg , Beschluss vom 23.07.2018, Az.: 5 T 66/18, u.a. in: BeckRS 2018, Nr. 18973 = "juris"; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).
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